Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (früher: BGR 190) für Träger von Atemschutzgeräten (Filter & Isoliergeräte)

In vielen modernen Unternehmen ist der Einsatz von Atemschutz nicht mehr wegzudenken. Der Atemschutzeinsatz setzt zwingend eine Ausbildung nach DGUV-R190 voraus, damit Ihre Mitarbeiter Atemschutz überhaupt einsetzen dürfen und sicher einsetzen können.

Zielgruppe: Chemische Industrie, Abwasserbetriebe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte

 

Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (früher: BGR 190) für Träger von Atemschutzgeräten (Filtergeräte)

In vielen modernen Unternehmen ist der Einsatz von Atemschutz nicht mehr wegzudenken. Der Atemschutzeinsatz setzt zwingend eine Ausbildung nach DGUV-R190 voraus, damit Ihre Mitarbeiter Atemschutz überhaupt einsetzen dürfen und sicher einsetzen können.

Zielgruppe: Chemische Industrie, Abwasserbetriebe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte

 

 

Wiederholungsunterweisung nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“  (früher: BGR 190) für Träger von Atemschutzgeräten (Filter & Isoliergeräte)

Gemäß DGUV-R190 ist es für jeden Atemschutzgeräteträger zwingend notwendig, sich mindestens einmal pro Kalenderjahr fortzubilden. Nur so bleibt die Atemschutztauglichkeit erhalten.

Dauer: 2 Unterrichtseinheiten

Zielgruppe: Atemschutzgeräteträger

 

Wiederholungsunterweisung nach DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“  (früher: BGR 190) für Träger von Atemschutzgeräten (Filtergeräte)

Gemäß DGUV-R190 ist es für jeden Atemschutzgeräteträger zwingend notwendig, sich mindestens einmal pro Kalenderjahr fortzubilden. Nur so bleibt die Atemschutztauglichkeit erhalten.

Dauer: 2 Unterrichtseinheiten

Zielgruppe: Atemschutzgeräteträger

 

Voraussetzung für alle o.g. Seminare ist der Nachweis einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Grundsatz G26. Geeignete Atemschutzausrüstung kann ergänzend gemietet werden, sofern diese nicht im Unternehmen vorhanden ist.